WICHTIGES
ZUM SCHLUSS

ZULASSUNGEN
TERMINE, RECHTE

ORGANISATORISCHES

TERMINE

  • Termine nach telefonischer Vereinbarung

TARIFE UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

  • Im Erstgespräch und in den darauffolgenden eins bis zwei Sitzungen ist eine Standortbestimmung mit Klärung Ihrer Fragestellungen möglich. Nach dem beidseitigen Entscheid zur Zusammenarbeit treffen wir weitere Abmachungen.
  • Die Sitzungen finden i. d. R. wöchentlich oder jede zweite Woche statt und dauern jeweils 50 bis 75 Minuten.
  • Die Sitzungen werden gemäss den Tarifrichtlinien der Krankenkassen abgerechnet.
  • Die Krankenkassen beteiligen sich über die Zusatzversicherung an den Kosten der Therapie. Im Rahmen der «psychologischen Psychotherapie» werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen (Anordnungsmodell). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. 
  • Vereinbarte Termine werden verrechnet, wenn sie nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden.

MITGLIEDSCHAFTEN

  • Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ASP
  • Schweizerischer Musiktherapeutischer Verband SFMT
  • Schweizerischer Musikpädagogischer Verband SMPV

ZULASSUNGEN

  • Praxisbewilligung Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
  • Psychologische Psychotherapie (Grundversicherung OKP)
  • Erfahrungsmedizinisches Register EMR (Zusatzversicherung)
  • Lehrtherapie OdA ARTECURA

INFORMATIONEN ZU DEN RECHTEN DER KLIENTINNEN UND KLIENTEN

Als Psychotherapeutin, Musiktherapeutin und Lehrmusiktherapeutin bin ich zur Einhaltung der Qualitätsvorschriften und der berufsethischen Richtlinien verpflichtet. Meine therapeutischen Angebote unterstehen daher der Schweigepflicht. Einholen und Weitergabe von Informationen bedürfen Ihrer Zustimmung. Eine Ausnahme bildet die qualitätssichernde Reflexion in Intervision und Supervision.